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Wissen

Was ist noch gut zu wissen?

Hier erhalten Sie nützliche Informationen und Antworten auf Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Übersetzungsauftrag oder dem weiteren Ablauf. Manches betrifft einfach landesspezifische Besonderheiten, die sich im Rechts- und Verwaltungssystem verankert haben.

Wählen Sie aus den folgenden Themengebieten:

Wissen

Dolmetschen

Simultandolmetschen

Beim Simultandolmetschen überträgt der Dolmetscher die gesprochene Sprache während der Sprecher redet. Dies ist sinnvoll, wenn die Mehrheit der Beteiligten sich auf Deutsch oder auf Italienisch verständigt. Oder wenn eine Sprache vorgegeben ist, wie z.B. bei Gerichtsverfahren. Das Simultandolmetschen kann direkt an der Seite des Zuhörers oder von einer Dolmetschkabine aus über Kopfhörer durchgeführt werden.

Das Begleit- und Flüsterdolmetschen gehört zum Bereich des Simultandolmetschens, da die Verdolmetschung ebenfalls zeitgleich mit den Äußerungen des Sprechers erfolgt. Hier steht der Dolmetscher einem oder mehreren Zuhörern kontinuierlich dolmetschend zur Seite. Beim Flüsterdolmetschen (auch chuchotage genannt) wird dem Zuhörer mit gedämpfter Stimme ins Ohr gedolmetscht. Diese Dolmetschtechnik ist nur einer kleinen Anzahl an Zuhörern vorbehalten und bspw. bei Firmenbesuchen von ausländischen Geschäftspartnern gut einsetzbar.

Konsekutivdolmetschen

Beim Konsekutivdolmetschen wird das gesprochene Wort nachfolgend, und zwar während der Redepausen des Sprechers verdolmetscht. Es wird auch Verhandlungsdolmetschen genannt, weil in kürzeren Abständen und in der Regel für einen kleineren Kreis gedolmetscht wird. Und weil es gerade bei Verhandlungen oder Stellungnahmen auf die exakte Formulierung der Aussagen ankommt.

Dolmetschen auf Distanz

Beim Dolmetschen auf Distanz wird per Telefon oder per Videokonferenz eine Verbindung zwischen Gesprächspartnern und Dolmetscher hergestellt. Dies eignet sich bei größerer Entfernung und kürzeren Gesprächen, die problemlos auch über ein Telefonat oder als Konferenzschaltung durchführbar sind. Es ist die kostengünstigste Variante.
Bitte überlegen Sie sich vorab dennoch, ob Sie wirklich auf den direkten Kontakt verzichten können oder wollen.

Warum den sizilianischen Dialekt ins Deutsche verdolmetschen?

Sizilianisch war mein erster Bezug zur italienischen Sprache, denn so sprach ich innerhalb der Familie. Ich erinnere mich an die Stresssituationen, in denen ich als Kind, außerhalb des familiären Kreises, nicht in dem vertrauten Dialekt, sondern auf Hochitalienisch sprechen sollte. Meine Ausdrucksweise war entsprechend aufgesetzt und (wort)karg.

Noch heute begegnen mir Situationen mit Italienern, die sich auch im Ausland gar nicht erst von ihrem Dialekt gelöst haben und die deutsche Sprache nur rudimentär gelernt haben. Italienisch hören sie in den Medien oder wenden es bei Behördengängen an. Dies führt dazu, dass dialektsprechende Personen das Standard-Italienisch in ihrer alltäglichen Lebenswelt oft wenig nutzen, im Ausland noch weniger. Gerade bei persönlichen Angelegenheiten drücken sie sich in ihrem Dialekt freier und deutlicher aus.

Recht & Behörden

Wozu beglaubigte Kopien für

"beglaubigte Übersetzungen"?

Mit so genannten „beglaubigten Übersetzungen“ sind Urkundenübersetzungen durch amtlich anerkannte Übersetzer gemeint. In Nordrhein-Westfalen sind es durch ein Oberlandesgericht ermächtigte Übersetzer, die ihre persönliche Befähigung und fachsprachliche Qualifikation nachgewiesen haben. Ermächtigte Übersetzer sind befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung zu bescheinigen. „Beglaubigungen“ selbst dürfen nur Amtsträger oder Urkundsbeamte vornehmen. Der Begriff „beglaubigte Übersetzung“ ist daher irreführend. Korrekterweise wird von bescheinigten Übersetzungen gesprochen.

Wie bekomme ich eine „beglaubigte Übersetzung“ in italienischer Sprache oder aus der italienischen Sprache?

Als Übersetzerin für die italienische Sprache bin ich durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln ermächtigt, mit meiner Unterschrift und einem entsprechenden Bestätigungsvermerk Übersetzungen von Urkunden aus oder in die italienische Sprache zu bescheinigen.

Bei Urkundenübersetzungen wird das Dokument, das übersetzt werden soll, mit der Übersetzung verbunden. Es können das Original, eine gleichwertige Ausfertigung, eine beglaubigte Kopie oder eine einfache Kopie angehängt werden. Für einen Kostenvoranschlag und als Vorlage für die Übersetzung senden Sie mir eine Bilddatei mit allen beschriebenen oder bestempelten Seiten per E-Mail zu.

Ob Sie mir für die Übersetzung Ihr Original überlassen oder eine beglaubigte Kopie besorgen sollten, können Sie mit mir telefonisch besprechen. Ausschlaggebend ist hier, welches Dokument die Empfängerbehörde oder -stelle verlangt.

Soll eine auf Deutsch verfasste Urkunde ins Italienische übersetzt werden, so muss der Übersetzung häufig das Original oder eine beglaubigte Kopie angehängt werden (s.a. Urkundenübersetzungen - Wann muss ich mit meiner Übersetzung zum Konsulat?).

Wichtig ist, dass Sie von Ihren Zeugnissen, Urteilen oder Nachweisen jeglicher Art immer auch das Original oder die beglaubigte Kopie bereithalten.

 

Was ist eine beglaubigte Kopie

und woher bekomme ich diese?

Eine beglaubigte Kopie ist eine behördlich oder notariell bestätigte Kopie des Originals. Mit dem notariellen oder behördlichen Beglaubigungsvermerk wird nicht die Gültigkeit oder die Echtheit des Dokuments bescheinigt, sondern es wird offiziell bestätigt, dass die Kopie mit dem vorgelegten Schriftstück übereinstimmt.

Beglaubigungen durch Notar oder Notarin

Eine Möglichkeit ist, sich für beglaubigte Kopien an einen Notar oder eine Notarin zu wenden. Notwendig ist dies vor allem bei so genannten öffentlichen Beglaubigungen, also allen Dokumenten, in denen die Unterzeichner eine Erklärung abgeben und sich ggf. zu etwas verpflichten, so z.B. bei Testamenten, Generalvollmachten, Scheidungsfolgenvereinbarungen oder allen anderen Arten von Verträgen.

In einem Notariat werden auch Unterschriftsbeglaubigungen vorgenommen. Dabei beglaubigt der Notar, dass Erklärungen oder Verträge in dessen Anwesenheit durch die Erklärenden unterzeichnet wurden. Notare beglaubigen auch Unterschriften unter Urkunden, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind. Außerdem erstellen Notare beglaubigte Abschriften bzw. Kopien von Zeugnissen oder anderen Dokumenten.

Manche Urkunden können nur von bestimmten Stellen beglaubigt werden:

Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat

  • Geburtsurkunden
  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunden oder Ehefähigkeitszeugnisse
  • Vaterschaftsanerkennungen (sofern nicht beim Jugendamt erklärt)

Amtsgerichte

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Einträge in das Vereinsregister
  • Einträge in das Grundbuch
  • Gerichtsbeschlüsse (bzw. das entscheidende Land-, Oberlandes-, Arbeits-, Verwaltungs- oder Sozialgericht)

Katasteramt

  • Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Bundesamt für Justiz

  • Führungszeugnisse

 

Wann zum Meldeamt?

Beglaubigte Kopien von Ausbildungsnachweisen oder Schulabschlüssen, Personalausweisen oder Unterlagen für die Krankenversicherung beispielsweise sind amtliche Beglaubigungen. Diese können von nahezu jeder Behörde vorgenommen werden. Für die Beglaubigung solcher Kopien kann es kostensparender und einfacher sein, sich an das örtliche Meldeamt zu wenden. Auch Unterschriftsbeglaubigungen übernimmt das Meldeamt. In beiden Fällen müssen die Dokumente in deutscher Sprache verfasst sein.

Pfarrämter der evangelischen und katholischen Gemeinden erstellen ebenfalls amtliche Beglaubigungen, manchmal sogar kostenlos.

Entgegen einer weitläufig verbreiteten Meinung dürfen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Vereine keine amtlichen Beglaubigungen vornehmen.

Was ist mit Urkunden in italienischer Sprache?

Die beglaubigte Kopie eines Dokuments in italienischer Sprache kann in einem deutschen Notariat oder von einem Italienischen Konsulat bzw. der Italienischen Botschaft vorgenommen werden.

 

Das Wichtigste in Kürze

Für die Erstellung von Urkundenübersetzungen ins Italienische sind beglaubigte Kopien meistens dann erforderlich, wenn nicht auch das Original mit der Übersetzung abgegeben werden kann.

Wenn Sie eine beglaubigte Kopie oder eine weitere Ausfertigung eines Dokuments benötigen, sollten Sie sich grundsätzlich zunächst an den Aussteller einer Urkunde wenden (Schule, Universität, ausstellendes Standesamt, Gericht, Arzt, Rentenversicherung usw.).

Für notarielle Urkunden, einen gerichtlichen Beschluss oder eine standesamtliche Urkunde sind Zweite Ausfertigungen bzw. Abschriften ohnehin vorgesehen. Diese sind dem Original gleichwertig und können von den Beteiligten jederzeit angefordert werden.

Originale von Zeugnissen, Hochschulabschlüssen oder etwa Rentenbescheiden sollte man niemals aus der Hand geben! Normalerweise werden sie von öffentlichen Stellen auch nicht einbehalten. Universitäten oder andere öffentliche Stellen akzeptieren häufig beglaubigte Kopien der Originale. Manchmal soll das Original zumindest zur Einsichtnahme vorgelegt werden.

Beglaubigte Kopien können nur gegen Vorlage des Originals ausgestellt werden. Bei Meldeämtern sollte man die entsprechenden Fotokopien direkt mitliefern.

Unterschriftsbeglaubigungen können außer bei einem Notar oder einer Notarin, auch im Meldeamt durchgeführt werden (hier nur bei Dokumenten in deutscher Sprache).

An Notare und Notarinnen kann man sich sowohl für öffentliche als auch für amtliche Beglaubigungen wenden. Im Falle von schriftlichen Erklärungen oder Verträgen in nichtdeutscher Sprache werden lediglich die Unterschriften der Erklärenden notariell beglaubigt. Unterzeichnet wird in Anwesenheit des Notars oder der Notarin.

 

Weitere Infos unter §129 Öffentliche Beglaubigung und Stiftung Warentest: Dokumente beglaubigen lassen

Urkundenübersetzungen

Wann muss ich mit meiner Übersetzung zum Konsulat?

Sie brauchen die Übersetzung eines Dokuments vom Deutschen ins Italienische und diese soll italienischen Behörden vorgelegt werden: Wichtig ist dann nicht nur, dass die Übersetzung von einem Urkundenübersetzer erstellt wird. Sie muss zusätzlich vom zuständigen Italienischen Konsulat oder der Botschaft beglaubigt werden.

Um welche Dokumente geht es?

In der Regel betrifft dies sämtliche Dokumente, die von öffentlichen Stellen ausgestellt wurden oder die an öffentliche Stellen gerichtet sind (außer Behörden etwa Krankenversicherungen, Notare oder Universitäten), beispielsweise

- Vaterschafts- oder Heiratsurkunden

- Schul- und Hochschulabschlüsse

- Erbscheine, Rentenbescheide, Führerscheine

- Gerichtsbeschlüsse (Scheidungen, Betreuerbestellungen oder Urteile)

- Mahnbescheide, Klageschriften oder notarielle Urkunden.

In Deutschland ist bei diesen Dokumenten eine "beglaubigte Übersetzung" erforderlich. Diese wird von Übersetzern angefertigt, die aufgrund ihrer fachsprachlichen und persönlichen Eignung von deutschen Gerichten dazu ermächtigt wurden. Sie bestätigen die "Richtigkeit und Vollständigkeit" ihrer Übersetzungen, die bundesweit anerkannt werden.

Wieso reicht die "Beglaubigung" des Übersetzers da nicht aus?

Damit Ihre ins Italienische übersetzten Dokumente auch von italienischen Stellen anerkannt werden, benötigen Sie außer der Übersetzung auch die Beglaubigung durch ein Italienisches Konsulat oder die Italienische Botschaft. Dort wird die Unterschrift des Übersetzers auf dem übersetzten Dokument legalisiert (legalizzazione della firma del traduttore).

Die diplomatischen Vertretungen führen eine eigene Liste mit Übersetzern, die bei ihnen ihre Unterschrift hinterlegt haben und deren Unterschriften sie beglaubigen.

Wie gehe ich vor?

Meine Unterschrift ist beim Italienischen Generalkonsulat in Köln hinterlegt. Übersetzungen zur Vorlage bei amtlichen Stellen in Italien werden von mir adäquat angefertigt. Hierfür benötige ich das Original oder eine beglaubigte Kopie Ihres Dokuments, das ich mit meiner Übersetzung verbinde.

Danach bringen oder senden Sie das so verbundene Dokument dem Italienischen Konsulat in Köln für die Legalisierung meiner Unterschrift. Falls gewünscht, erledige ich diesen Behördengang für Sie.

Für weitere Informationen: Ministero degli Affari Esteri e della Cooperazione Internazionale und Consolato Generale d'Italia Colonia

Mehr erfahren beim Podcast für Familienrecht:

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